erschienen in Kontext Wochenzeitung am 20.9.2023

Schon ab 2024 soll die beschlossene Krankenhausreform in Kraft treten. Der Arzt Thomas Strohschneider aus Esslingen gehört zu ihren Kritikern. Sein Hauptargument: Die Reform wird keine gute Grundversorgung für alle liefern.

Wenn es richtig ist, dass die wirtschaftlichen Probleme der Krankenhäuser, wie der Bundesgesundheitsminister jetzt sagt, durch das 2003 eingeführte Abrechnungssystem der sogenannten „Fallpauschalen“ entstanden sind, stellt sich die Frage, warum es dann nicht gänzlich abgeschafft wird? Das Fallpauschalensystem bedeutet, dass eine Klinik pauschal eine festgelegte Vergütung für die Hauptdiagnose des Patienten erhält unabhängig davon, wie tatsächlich krank ein Mensch ist, ob es weitere Diagnosen gibt und welche medizinischen Ressourcen für eine Gesamttherapie aufgebracht werden müssen. Denn: Will eine Klinik nicht Verluste machen, wird sie sich vorwiegend auf die Behandlung der Hauptdiagnose konzentrieren. Der Patient wird möglichst schnell, beispielsweise aus der chirurgischen Abteilung, entlassen und im Abstand von einigen Wochen beispielsweise in die Innere Abteilung wieder aufgenommen. Mit dann neuer Hauptdiagnose. Das „Abrechnungsspiel“ beginnt von vorne. Das kann sich, je nach Erkrankungsvielfalt des Patienten, mehrfach so wiederholen.

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